Erbrecht
Sterben macht Erben. Was aber, wenn Sie enterbt worden sind?
Dann haben Sie ggf. ein Recht auf den Pflichtteil und/oder einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
Am besten reden wir einmal gemeinsam darüber.
Sterben macht Erben. Was aber, wenn Sie enterbt worden sind?
Dann haben Sie ggf. ein Recht auf den Pflichtteil und/oder einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
Am besten reden wir einmal gemeinsam darüber.